Völlig unabhängig vom Fahrzeugwert versichert OCC jeden historischen oder modernen Klassiker: Es gibt keine Wertober- und Untergrenzen! Premium Cars versichert OCC ab einem Neupreis von € 150.000,-. Der Wert Ihres zu versichernden Fahrzeugs muss natürlich für den Vertrag dokumentiert werden und wir empfehlen, diese Werte aktuell zu halten. Alle Möglichkeiten der Wertermittlung finden Sie im Folgenden:
OCC-Kunden profitieren grundsätzlich von einer beitragsfreien Vorsorgeversicherung von bis zu 50% der Versicherungssumme, solange der Marktwert nachweislich gestiegen und das Gutachten bei Schadeneintritt nicht älter als 3 Jahre ist. Wir empfehlen, regelmäßig die Versicherungswerte überprüfen und durch ein neues oder aktualisiertes Gutachten bestätigen zu lassen.
Der Durchschnittspreis, zu dem ein Fahrzeug üblicherweise am Privatmarkt gehandelt wird. Er ist in der Regel mehrwertsteuerneutral. Der Marktwert wird durch den Aufwand zum Zeitpunkt des Schadenfalls bestimmt, ein gleichwertiges und gleichartiges Fahrzeug am Markt zu kaufen. Er ergibt sich aus dem Zustand, der Originalität und der Nachfrage des versicherten Fahrzeuges.
Der Wiederbeschaffungswert bestimmt sich nach der Summe, die nach einem Schadenfall unter Berücksichtigung des seriösen, gewerblichen Handels (inkl. Händlerspanne und anteiliger MwSt.) aufgewendet werden muss, um ein gleichartiges/gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen.
Der Wiederherstellungswert berücksichtigt die über den Markt-/ Wiederbeschaffungswert hinausgehenden, erforderlichen Instandsetzungs- und/oder Restaurationskosten. Wenn sich der Zustand des versicherten Fahrzeuges vor Schadeneintritt wiederherstellen lässt, werden die anfallenden und erforderlichen Instandsetzungskosten bis zum vereinbarten Wiederherstellungswert bezahlt.
Die Wertermittlung erfolgt anhand eines Bewertungsbogens oder Gutachtens (hierfür trägt der Kunde die Kosten). In der Wahl des Gutachters sind Sie frei. Bei besonders seltenen und hochwertigen Fahrzeugen behalten wir uns vor, qualifizierte Experten für die Gutachtenerstellung zu benennen. Wenn bereits ein Gutachten existiert, kann es dem Vertrag zugrunde gelegt werden, wenn das Gutachten bei Vertragsbeginn nicht älter als 3 Jahre ist. Andernfalls benötigen wir eine Aktualisierung des bestehenden Gutachtens.
Als Wertnachweis dient ein Kaufbeleg. OCC behält sich vor, bei besonders seltenen oder hochwertigen Premium Cars ein Wertgutachten anzufordern.
Bis zu einem maximalen Marktwert von € 50.000,- nach vorheriger Absprache mit OCC, können ausschließlich für originale und gut erhaltene Fahrzeuge für den Wertebereich der Zustandsnoten 2 oder 3 (nicht Zustandsnoten 1, 4, 5 und Wiederherstellungswerte) per Selbstbewertung bewertet werden.
Anforderungen: ausgefüllter OCC-Bewertungsbogen mit aussagekräftigen Fotos des Fahrzeugs (bei Tageslicht; von allen Seiten, Innenraum, Motorraum, Kofferraum und Tacho mit Kilometer- bzw. Meilenstand).
Ab einem Marktwert von € 50 000,- muss ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen vorliegen. Es liefert eine nachvollziehbare Bewertung und beschreibt das Fahrzeug, seine Baugruppen und seine Historie präzise und umfassend.
Bei der Versicherung des Wiederherstellungswertes ist auch bei niedrigeren Werten die Vorlage eines Wertgutachtens erforderlich.
Es wird als Ergänzung zum Wertgutachten für solche Klassiker erstellt, deren Instandsetzungskosten den Marktwert übersteigen. Es weist Markt- und Wiederherstellungswert separat aus.
Eine kostengünstige Erneuerung eines Wertgutachtens. Es schützt vor finanziellen Verlusten im Schadenfall, da die Werte in der Regel mit der Zeit steigen.
Für ein Premium Car genügt uns eine Kopie des Kaufbelegs, um den Fahrzeugwert zu dokumentieren.