OCC versichert historische und moderne Klassiker wahlweise mit allen jeweils möglichen Zulassungsarten (Kennzeichen) – und natürlich auch Ihr nicht zugelassenes Fahrzeug. Je nach Nutzung können Sie frei entscheiden, mit welcher Kennzeichenart Ihr Liebhaberfahrzeug ausgestattet und bei OCC versichert sein soll.
Fahrzeugmindestalter 30 Jahre, guter Zustand, weitestgehend original. Wurde das Fahrzeug nach dem 1.1.1987 erstmals zugelassen, entfällt der Zuschlag von 20% Kfz-Steuer für nicht abgasarme Fahrzeuge. Historische Kraftwagen dürfen nur an 120 Tagen/Jahr, historische Motorräder nur an 60 Tagen/Jahr bewegt werden. Fahrtenbuch notwendig.
Für 1 bis 3 zugelassene Fahrzeuge wenn sie in die gleiche Obergruppe fallen und die Kennzeichentafeln des gleichen Formats auf allen Fahrzeugen verwendet werden können. Das Kennzeichen darf zur selben Zeit nur auf einem der Fahrzeuge geführt werden und alle Fahrzeuge müssen auf der Versicherungsbestätigung eingetragen sein.
Nicht zugelassene Kraftfahrzeuge und Anhänger oder zugelassene Fahrzeuge und Anhänger, deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden. Zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr. Für den Nutzungszeitraum von 3 bis max. 21 Tagen muss eine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden.
Für jedes Fahrzeug. Keine Steuern. Keine Nutzung im regulären Straßenverkehr.