OCC versichert historische und moderne Klassiker wahlweise mit allen jeweils möglichen Zulassungsarten (Schilder) – und natürlich auch Ihr nicht eingelöstes Fahrzeug. Je nach Nutzung können Sie frei entscheiden, mit welcher Art Schilder Ihr Liebhaberfahrzeug ausgestattet und bei OCC versichert sein soll.
Geeignet für Fahrzeuge zum Sachen- und Personentransport: Motorwagen, Motorräder, klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge, Motoreinachser und Anhänger.
Im Fahrzeugausweis vermerkt. Geeignet für höchstens zwei Fahrzeuge. Von den Fahrzeugen, für die Wechselschilder erteilt wurden, darf stets nur jenes in Verkehr gebracht werden, welches das Schild oder das Schilderpaar trägt. Für jedes Fahrzeug, welches mit Wechselschildern verwendet wird, wird ein gesonderter Fahrzeugausweis abgegeben.
Im Fahrzeugausweis vermerkt. Geeignet für Fahrzeuge, deren erste Inverkehrsetzung vor mehr als 30 Jahren erfolgte. Einschränkung: Die Fahrzeuge dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Des Weiteren dürfen sie nicht regelmässig in Betrieb stehen (ca. 2'000 bis 3'000 km/Jahr). Die Fahrzeuge müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen. Ebenso müssen die Fahrzeuge optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein, wobei Gebrauchsspuren, die auch bei sorgfältiger Pflege entstehen, akzeptiert werden.
Im Fahrzeugausweis vermerkt. Geeignet für Fahrzeuge mit Veteranenzulassung. Vorteil: Ein Wechselschild kann für mehr als zwei Veteranen-Fahrzeuge erteilt werden. Einschränkung: Auf dem Wechselschild werden ausschliesslich Veteranenfahrzeuge zugelassen.
Geeignet für jedes Fahrzeug - losgelöst von der Verkehrszulassungsverordnung.